Transportversicherung
Wir wickeln Möbeltransporte- und/oder Speditionsgeschäfte ausschließlich nach den Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen sowie den Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport in der jeweils gültigen Fassung ab.
Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport sind, ebenso wie die Lagerbedingungen für den Möbeltransport, ein Teil der AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen).
Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (im folgenden mit BBMT abgekürzt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden = Auftraggeber (Umziehender) und dem Möbeltransporteur = Auftragnehmer.
Der Kunde hat das Recht auf eine fachgerechte Transportdurchführung. Dies bedingt geschultes Personal, geeignete Transportmittel und geeignetes Material. Der Möbeltransporteur hat das Recht auf ein Entgelt, d.h. Bezahlung für die geleistete Arbeit.
Sie gelten für alle Verrichtungen und die damit zusammenhängenden Geschäfte des Auftragnehmers, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutze von Verbrauchern, entgegenstehen.
Der Auftragnehmer (Möbeltransporteur) hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen. Die BBMT beschränken die Haftung des Auftragnehmers auf Euro 1.090,10 pro Möbelmeter (ein Möbelmeter = 4 Kubikmeter). Höchsthaftung demnach € 275,00 je Kubikmeter Umzugsgut. Das ist für den Fall der Fälle nicht sehr viel!
Unseren Kunden empfehlen wir deshalb eine Transportversicherung abzuschließen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich, allerdings brauchen wir dazu einen ausdrücklichen schriftlichen Auftrag.



